supervisiorische Verfügung und die Provisorische Verfügung

In der Schweiz gibt es zwei rechtliche Instrumente, die im Zusammenhang mit aufsichtsrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren relevant sind: die supervisiorische Verfügung (aufsichtsrechtliche Verfügung) der Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die provisorische Verfügung (einstweilige Verfügung) in zivilrechtlichen Verfahren. Beide Verfügungen dienen unterschiedlichen Zwecken und haben unterschiedliche rechtliche Grundlagen.

1. Supervisiorische Verfügung der FINMA

Eine supervisiorische Verfügung ist eine Maßnahme, die von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) im Rahmen ihrer aufsichtsrechtlichen Kompetenzen erlassen wird. Die FINMA ist die staatliche Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt in der Schweiz und überwacht Banken, Versicherungen, Wertpapierhäuser, Vermögensverwalter und andere Finanzinstitute.

Eigenschaften einer supervisiorischen Verfügung:

  • Aufsichtsrechtliche Maßnahme: Die supervisiorische Verfügung ist eine Maßnahme, die ergriffen wird, um sicherzustellen, dass die regulierten Institutionen die gesetzlichen Vorgaben einhalten, insbesondere das Finanzmarktgesetz (Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG) und andere relevante Gesetze wie das Bankengesetz oder das Versicherungsaufsichtsgesetz.
  • Zweck: Die Verfügung kann z. B. erlassen werden, wenn die FINMA Missstände feststellt, Risiken für die Stabilität des Finanzsystems sieht oder der Schutz der Gläubiger und Versicherten gefährdet ist. Sie kann auch in Situationen erlassen werden, in denen der Verdacht auf Marktmissbrauch oder Geldwäsche besteht.
  • Durchsetzungsmaßnahme: Die FINMA kann Institutionen, die gegen Vorschriften verstoßen, durch eine supervisiorische Verfügung zur Einhaltung verpflichten oder sogar Sanktionen verhängen. Dies kann Maßnahmen umfassen wie Geschäftsunterbrechungen, Lizenzentzug, die Einsetzung eines Untersuchungsbeauftragten oder die Anordnung von Auflagen.
  • Anfechtbarkeit: Gegen eine solche Verfügung kann ein betroffener Finanzakteur Rechtsmittel einlegen, meist durch Beschwerde bei einem Gericht, um die Verfügung anzufechten.

Beispiel:

Die FINMA könnte eine supervisiorische Verfügung erlassen, um einer Bank, die gegen das Geldwäschereigesetz verstößt, strengere Kontrollen aufzuerlegen oder gar ihre Geschäfte einzuschränken, um das Risiko für das Finanzsystem zu mindern.

2. Provisorische Verfügung (einstweilige Verfügung)

Die provisorische Verfügung, oft auch als einstweilige Verfügung bezeichnet, ist ein zivilrechtliches Instrument, das verwendet wird, um vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Rechten zu ergreifen, bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung gefällt wird. Sie ist Teil des Zivilprozessrechts und wird in dringenden Fällen erlassen, wenn irreparable Schäden drohen.

Eigenschaften einer provisorischen Verfügung:

  • Vorläufiger Rechtsschutz: Eine provisorische Verfügung dient dazu, vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, bevor ein vollständiges Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Sie wird genutzt, um einen Zustand zu sichern oder unvorhersehbare Schäden zu verhindern.
  • Zweck: Der Hauptzweck einer provisorischen Verfügung ist es, einen bestehenden Zustand vorübergehend zu regeln oder eine Situation zu stabilisieren, bis die Hauptsache entschieden wird. Sie wird häufig in Bereichen wie Vermögenssicherung, Vertragsstreitigkeiten, Urheberrecht oder einstweiligen Maßnahmen gegen Wettbewerbsverstöße angewendet.
  • Dringlichkeit: Provisorische Verfügungen werden nur erlassen, wenn eine besondere Dringlichkeit besteht und die Gefahr eines irreparablen Schadens vorliegt.
  • Temporäre Wirkung: Eine provisorische Verfügung gilt nur für eine begrenzte Zeit, bis eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache gefällt wird.
  • Anfechtbarkeit: Der Antragsgegner kann gegen die provisorische Verfügung ebenfalls Rechtsmittel einlegen oder sich dagegen verteidigen.

Beispiel:

Ein Unternehmen könnte beim Gericht eine provisorische Verfügung erwirken, um zu verhindern, dass ein Wettbewerber vertrauliche Informationen verwendet, bis ein endgültiges Urteil im Rahmen eines Wettbewerbsstreits gefällt wird. Diese Verfügung wäre vorläufig und würde nur bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung Bestand haben.

Unterschiede im Überblick:

Merkmal Supervisiorische Verfügung (FINMA) Provisorische Verfügung (einstweilige Verfügung)
Rechtsgebiet Aufsichtsrecht (Finanzmarkt) Zivilrecht (Zivilprozess)
Zuständige Behörde FINMA Zivilgericht
Zweck Sicherstellung der Einhaltung von Finanzmarktregeln, Schutz des Finanzsystems Vorläufiger Schutz von Rechten, Verhinderung von irreparablem Schaden
Gegenstand Finanzinstitute, Banken, Versicherungen, Vermögensverwalter Privatpersonen, Unternehmen (zivilrechtliche Konflikte)
Voraussetzungen Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften, Risiken für das Finanzsystem Dringlichkeit, Gefahr eines irreparablen Schadens
Wirkung Dauerhafte oder vorübergehende aufsichtsrechtliche Maßnahme Vorläufig, bis Hauptsacheentscheidung getroffen wird
Anfechtbarkeit Beschwerde bei Verwaltungsgerichten Rechtsmittel bei Zivilgerichten

Fazit:

  • Eine supervisiorische Verfügung ist eine Maßnahme der FINMA im Rahmen der Finanzmarktaufsicht und wird erlassen, um die Einhaltung finanzrechtlicher Vorschriften sicherzustellen und Risiken für das Finanzsystem zu minimieren.
  • Eine provisorische Verfügung ist eine zivilrechtliche Maßnahme, die vorübergehenden Rechtsschutz bietet, um irreparable Schäden zu verhindern, bis ein Gericht in der Hauptsache entscheidet.

Beide Verfügungen haben unterschiedliche rechtliche Grundlagen und werden in verschiedenen Kontexten angewendet.


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